Was wir leisten

Die ASF-Stiftung leistet materielle und/oder finanzielle Förderung und Hilfe, unabhängig von der sozialen Herkunft, der Nationalität, der Rasse, dem Geschlecht und der sexuellen Orientierung.

Die ASF-Stiftung gewährt Förderungen/Hilfen/Stipendien/Zuwendungen auch als Ergänzung zu anderen öffentlichen und/oder privaten Förderungen/Hilfen/Stipendien/Zuwendungen, soweit dies durch den potentiell Begünstigten umfassend und nachvollziehbar begründet werden kann.

Die ASF-Stiftung gewährt im Bildungsbereich Stipendien/Zuwendungen ausschließlich für staatlich und/oder wissenschaftlich anerkannte Bildungs- und Studienrichtungen.

Die ASF-Stiftung fördert und unterstützt

– Kinder und Jugendliche
– Behinderte
– Alte

durch Sach- und Geldleistungen.

Die Sach- und Geldleistungen setzen voraus, dass entweder

– die Bedürftigkeit nachgewiesen ist oder
– eine plausible Begründung zur gewünschten Leistung vorliegt.

Eine Sachleistung kann auch die Überlassung von Gebrauchsgegenständen zur zeitweiligen Nutzung sein, z.B.

– Sportgeräte und Musikinstrumente
– Tablets und Computer mit Zubehör
– Rollatoren, Rollstühle usw.

Sach- und Geldleistungen an öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Vereine oder Gesellschaften sollen nur in besonders begründeten Ausnahmefällen erfolgen.

Grundsätzlich ist die ASF-Stiftung zur Transparenz ihres Handelns verpflichtet.

Deshalb sind alle Sach- und Geldleistungen an Begünstigte/Empfänger in geeigneter Form durch

– Quittungen
– Empfangsbestätigungen usw.

nachzuweisen.

Gemäß Bundesdatenschutzgesetz und Datenschutzgrundverordnung (DSGV) wird darauf hingewiesen, dass die personenbezogenen Daten der Begünstigten/Empfänger bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfristen nach Abgabenordnung (AO) gespeichert werden.

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