Die ASF-Stiftung leistet materielle und/oder finanzielle Förderung und Hilfe, unabhängig von der sozialen Herkunft, der Nationalität, der Rasse, dem Geschlecht und der sexuellen Orientierung.
Die ASF-Stiftung gewährt Förderungen/Hilfen/Stipendien/Zuwendungen auch als Ergänzung zu anderen öffentlichen und/oder privaten Förderungen/Hilfen/Stipendien/Zuwendungen, soweit dies durch den potentiell Begünstigten umfassend und nachvollziehbar begründet werden kann.
Die ASF-Stiftung gewährt im Bildungsbereich Stipendien/Zuwendungen ausschließlich für staatlich und/oder wissenschaftlich anerkannte Bildungs- und Studienrichtungen.
Die ASF-Stiftung fördert und unterstützt
– Kinder und Jugendliche
– Behinderte
– Alte
durch Sach- und Geldleistungen.
Die Sach- und Geldleistungen setzen voraus, dass entweder
– die Bedürftigkeit nachgewiesen ist oder
– eine plausible Begründung zur gewünschten Leistung vorliegt.
Eine Sachleistung kann auch die Überlassung von Gebrauchsgegenständen zur zeitweiligen Nutzung sein, z.B.
– Sportgeräte und Musikinstrumente
– Tablets und Computer mit Zubehör
– Rollatoren, Rollstühle usw.
Sach- und Geldleistungen an öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Vereine oder Gesellschaften sollen nur in besonders begründeten Ausnahmefällen erfolgen.
Grundsätzlich ist die ASF-Stiftung zur Transparenz ihres Handelns verpflichtet.
Deshalb sind alle Sach- und Geldleistungen an Begünstigte/Empfänger in geeigneter Form durch
– Quittungen
– Empfangsbestätigungen usw.
nachzuweisen.
Gemäß Bundesdatenschutzgesetz und Datenschutzgrundverordnung (DSGV) wird darauf hingewiesen, dass die personenbezogenen Daten der Begünstigten/Empfänger bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfristen nach Abgabenordnung (AO) gespeichert werden.